Ratgeber · Recht am Set

Einverständnis, Drehgenehmigung & Co. — so handhabe ich es

Vorab in aller Klarheit: Das hier ist keine Rechtsberatung. Ich bin Videograf, kein Anwalt — was folgt, ist Praxiserfahrung aus vielen Firmen-Drehs: wie ich Einverständnisse, Drehgenehmigungen und heikle Situationen nach meinem Wissensstand handhabe. Für verbindliche Auskünfte gehören diese Fragen zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Warum der Artikel trotzdem hilft: Dieselben Fragen tauchen bei fast jedem Dreh auf — von „Was ist, wenn ein Mitarbeiter kündigt?“ bis „Dürfen Kunden ins Bild?“. Hier sind die Antworten, die sich bei mir in der Praxis bewährt haben. Wie so ein Dreh insgesamt abläuft, steht im Artikel So läuft der Dreh ab.

Die Grundlagen

Einverständniserklärung oder Modelvertrag?

Für die meisten Unternehmen gibt es aus meiner Erfahrung zwei Wege, das Einverständnis der Mitarbeitenden einzuholen:

Die Einverständniserklärung ist der Standard: ein Formular, in dem die Verwendungszwecke räumlich und zeitlich unbegrenzt beschrieben sind. Ihr Haken — so habe ich es bei vielen Drehs mitgenommen: Sie ist eine Momentaufnahme und kann widerrufen werden, denn das Recht am eigenen Bild kann man nicht abgeben. Zwei Wochen später kann sich ein Mitarbeiter umentscheiden.

Der Modelvertrag ist das Werkzeug für Produktionen mit höherem Budget — etwa einen Imagefilm mit Models oder Statisten. Wer die Nutzungsrechte an den Aufnahmen gesichert haben will, ist damit nach meiner Praxiserfahrung deutlich verbindlicher unterwegs als mit der reinen Einverständniserklärung.

Praktischer Nebeneffekt für Sie als Auftraggeber: Die Einverständniserklärungen müssen Sie nicht selbst aufsetzen — die stelle ich bei jedem Dreh.

Der Klassiker

Wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt — und andere heikle Fälle

Der Mitarbeiter kündigt, das Video läuft noch. Mein Vorgehen: die Person explizit fragen, ob die Weiterverwendung in Ordnung ist. Sagt sie ja — zusätzlich zur unterschriebenen Erklärung —, ist die Weiterverwendung aus meiner Sicht sauber. Sagt sie nein, gibt es zwei Wege: die Person herausnehmen bzw. unkenntlich machen oder die Aufnahme austauschen, notfalls mit einem Nachdreh. Beides kostet Schnittaufwand — aber Zensieren fällt im Bild immer auf, Austauschen ist die sauberere Lösung.

Dreh in Praxis, Laden oder mit Kundenverkehr: Alle müssen wissen, dass gedreht wird. Patienten filme ich grundsätzlich nicht, Kunden ebenfalls nicht — außer sie werden explizit gefragt und willigen ein. Ansonsten achte ich darauf, dass Unbeteiligte höchstens über die Schulter oder unkenntlich zu sehen sind. Mein Praxis-Tipp: ein Schild am Eingang, sinngemäß „Heute wird gedreht. Ihr seid nicht zu sehen, macht euch keinen Kopf — ignoriert die Kameras einfach.“ Nimmt fast jedem die Sorge — ein Augenzwinkern hilft.

Events im öffentlichen Raum: Bei öffentlichen Veranstaltungen steht der Hinweis auf Foto- und Videoaufnahmen meistens schon mit dem Ticketkauf in den AGB. Trotzdem gilt bei mir: Wer nicht ins Bild will, auf den wird Rücksicht genommen. Wir sind Dienstleister — an allererster Stelle steht, dass die Gäste eine gute Zeit haben und wiederkommen.

Minderjährige: Besondere Vorsicht. Die Eltern müssen am Ende entscheiden, ob es in Ordnung ist — und das Kind auch. Wer sich unwohl fühlt, wird nicht fotografiert. Gerade da gehe ich immer auf Nummer sicher.

Aus der Praxis

Event, Menschenmenge, Drohne — alles zugleich

Beim Fest in Karlsruhe kommt alles zusammen: öffentliches Event, volles Festivalgelände, Drohnenflüge über dem Gelände. Genau die Situationen, in denen saubere Vorbereitung über das Material entscheidet.

Luftaufnahmen

Drohne: nur angemeldet, versichert — und mit Plan B

Geflogen wird bei mir nur mit versicherten und angemeldeten Drohnen — den Drohnenführerschein habe ich selbst. In gesicherten Zonen, etwa bei Festivals oder über großen Menschenmengen, müssen Flüge teilweise zusätzlich angemeldet werden: Der Kontakt läuft dann über die örtlichen Behörden oder die Feuerwehr, die solche Lufträume meistens überwacht. Bei Firmen-Events ist es ideal, wenn der Veranstalter die örtlichen Gegebenheiten zu Drohne und Flug direkt mit der Location klärt — sonst prüfe ich vor Ort.

Und wenn gar nichts geht, weil eine Flugverbotszone besteht? Vorbereitung ist die halbe Miete: Für diesen Fall habe ich eine sehr lange, ausfahrbare Armverlängerung dabei, die die Kamera hoch in die Luft bringt — und damit genau die Winkel abdeckt, die die Drohne dort nicht abdecken darf.

Aus der Praxis

Das A und O ist: sprechen mit den Leuten. Wenn sich irgendjemand unwohl fühlt vor der Kamera, wird nicht fotografiert.

Julius Schade Julius Schade Videograf, Julius Schade Media

Nach dem Dreh

Der häufigste Irrtum: „Mit den Bildern können wir machen, was wir wollen“

Der Bildrechte-Irrtum, der mir am häufigsten begegnet: dass man mit gekauften Aufnahmen alles tun kann. Tatsächlich verkaufe ich definierte Verwendungsrechte — und mache von Anfang an transparent, wofür das Material verwendet werden darf und wofür nicht.

Ein Beispiel macht es greifbar: Ein Video, das für YouTube und die Website vereinbart war, darf nicht einfach als Kinowerbung laufen. Das ist ein anderer Verwendungszweck — und hinter Kinowerbung steckt schlicht ein anderes Produktions- und Lizenzbudget als hinter einem Website-Video. Wer den Einsatzzweck später erweitern will, spricht mich einfach an — das ist in der Regel schnell geklärt.

Für Sie heißt das umgekehrt: Sie wissen vor dem Dreh genau, was Sie mit dem Material dürfen — klar vereinbart statt stillschweigend angenommen.

Aus einem echten Projekt

Academia-Gruppe

Medizinische Spezialdiagnostik · 50+ Standorte

Problem Drehs in medizinischen Laboren gehören zum Sensibelsten, was es gibt: laufender Betrieb, schützenswerte Bereiche, ein Umfeld, in dem Vertrauen alles ist.

Umsetzung An zwei Drehtagen entstanden Laborbilder, Mitarbeiterportraits und Material für Stakeholder — nah am Geschehen, ohne den sensiblen Betrieb zu stören.

Ergebnis Eine einheitliche, hochwertige Bildsprache — entstanden mit genau der Rücksicht, die dieser Artikel beschreibt.

Business-Fotografie ansehen
Wissenschaftlerin im Labor der Academia-Gruppe

Häufige Fragen

Recht am Set — kurz beantwortet

Wer erstellt die Einverständniserklärungen?

Ich stelle sie bei jedem Dreh — Sie müssen nichts selbst aufsetzen. Bei Produktionen mit Models oder höherem Budget kommt stattdessen der verbindlichere Modelvertrag zum Einsatz.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter im Video später kündigt?

Aus meiner Praxis: die Person explizit fragen. Ist die Weiterverwendung okay, läuft das Video weiter. Wenn nicht, wird die Aufnahme ausgetauscht oder die Person entfernt — Austauschen ist fast immer die sauberere Lösung.

Dürfen Kunden oder Patienten im Video zu sehen sein?

Patienten filme ich grundsätzlich nicht. Kunden nur, wenn sie explizit gefragt wurden und eingewilligt haben — sonst bleiben Unbeteiligte höchstens über die Schulter oder unkenntlich im Bild.

Ist das hier Rechtsberatung?

Nein. Alles in diesem Artikel ist Praxiserfahrung eines Videografen nach bestem Wissensstand. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Sicher drehen

Lieber vorher klären als hinterher schneiden.

Im kostenlosen Kennenlerngespräch besprechen wir auch die Einverständnis- und Genehmigungsfragen für Ihren konkreten Dreh — bevor die Kamera läuft.

Julius Schade

Über den Autor

Julius Schade

Videograf & Fotograf aus dem Rhein-Neckar-Raum, B. A. Digitale Medien (DHBW). Über 150 Produktionen für den Mittelstand — Imagefilme, Recruiting-Videos, Business-Fotografie; den ersten Imagefilm verkaufte er mit 17. Kameramann, Sound-Engineer und kreativer Kopf hinter Julius Schade Media.

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