Ratgeber als Video

Erklärfilm: Einverständnis und Drehgenehmigung

Laufzeit 2:01 Min.

Zwei Wege zum Einverständnis, was bei einer Kündigung gilt, Dreh mit Kundenverkehr, Minderjährige, Drohne und Verwendungsrechte – aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Der Film dauert zwei Minuten; darunter stehen die Kapitel und das Transkript.

Transkript

Mitarbeiterin: Und wenn ich in zwei Wochen nicht mehr im Video sein will?

Chef: Äh … geht das überhaupt?

Ja. Und genau deshalb klärt man das vorher.

Einverständnis und Drehgenehmigung beim Firmen-Dreh.

Vorab: Das ist keine Rechtsberatung, sondern Praxiserfahrung aus vielen Firmen-Drehs.

Zwei Wege zum Einverständnis. Die Einverständniserklärung ist der Standard. Sie kann aber widerrufen werden. Verbindlicher ist der Modelvertrag, etwa bei Produktionen mit Models oder Statisten. Die Einverständniserklärungen stellt der Videograf.

Ein Mitarbeiter kündigt, das Video läuft noch? Die Person ausdrücklich fragen. Sagt sie nein: herausnehmen, unkenntlich machen oder die Aufnahme austauschen.

Dreh mit Kundenverkehr: Alle müssen wissen, dass gedreht wird. Patienten werden grundsätzlich nicht gefilmt. Kunden nur, wenn sie ausdrücklich gefragt wurden und einwilligen. Ein Schild am Eingang hilft.

Minderjährige: besondere Vorsicht. Die Eltern entscheiden. Und das Kind auch.

Die Drohne fliegt nur versichert und angemeldet. Über Menschenmengen müssen Flüge teilweise zusätzlich angemeldet werden.

Und die Bildrechte? Verkauft werden definierte Verwendungsrechte. Ein Video für Website und YouTube darf nicht einfach als Kinowerbung laufen.

Julius Schade sagt: „Das A und O ist: sprechen mit den Leuten. Wenn sich irgendjemand unwohl fühlt vor der Kamera, wird nicht fotografiert.“

Den ganzen Ratgeber gibt es auf juliusschade.de. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

Zum Nachlesen

Der Ratgeber zum Film

Der Film fasst den Ratgeber-Artikel „Einverständnis & Drehgenehmigung beim Firmen-Dreh“ zusammen. Den ausführlichen Text finden Sie dort.

Zum Ratgeber-Artikel →

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